Liebes Forum, ich habe an euch eine Frage. Ich beziehe durch die gesetzliche Unfallversicherung (BG) Pflegegeld sowie Versichertenrente. Nach einem Arbeitsunfall auch normal. Nun habe ich nach Jahren erfahren, dass es auch die Verhinderungspflege gibt. Die BG übernimmt diese nicht und meine Pflegeversicherung wollte eine Bestätigung, dass eine Übernahme durch die BG nicht erfolgt. Gesagt und auch getan. Das nötige Procedere in Schriftform wurde durch mich eingehalten und der Anrag gestellt. Nun habe ich im Nachhinein aber gelesen, dass Pflegegeld unter gewissen Umständen welche Ihnen sicher bekannt sind, gekürzt werden kann. Da ich aber von der Krankenkasse gar kein Pflegegeld erhalte, sondern wie eingangs bereits erwähnt durch die BG, stellt sich mir nun die Frage, kann auch die BG Pflegeld kürzen? Wichtig wäre eventuell noch der Hinweis, dass ich meiner BG mitteilte, nur die Verhinderungspflege bei meiner gesetzlichen Pflegeversicherung zu beantragen, wenn keinerlei Kürzungen der BG Leistungen die Folge wären. Ich weiss, dass gewisse Leistungen durch die BG nicht erbracht werden, jedoch die Pflegeversicherung diese übernimmt. Man muss es nur wissen. Ich freue mich sehr über eine Antwort und sage schon einmal Dankeschön.