Bei meiner Mutter liegt kein Pflegegrad vor. Sie war im Krankenhaus und hatte eine schwere Operation und braucht zu Hause Hilfe? Gibt es Hilfeleistungen die von der Krankenkasse finanziert werden?
Liebe Sabine, vielen Dank für deine Frage. Seit dem 01.01.2016 haben Versicherte für einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen im Jahr Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Dies im Rahmen der häuslichen Krankenpflege sowie auf eine Haushaltshilfe. Bitte wende dich im Krankenhaus an den sozialen Dienst. Dieser wird einen entsprechenden Antrag bei deiner bzw. der Krankenkasse deiner Mutter stellen. Wenn diese Leistungen für die Situation deiner Mutter nicht ausreichen, dann besteht auch ein Anspruch auf eine Kurzzeitpflege in einer entsprechenden Einrichtung für bis zu 8 Wochen/Kalenderjahr.